Kosten­übernahme

Als anerkannter Pflegedienst rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und bieten Ihnen individuelle Beratung, um Ihre Leistungsansprüche zu klären.

Individuelle Pflegebetreuung – Anerkannt von Pflegekassen

Als ambulanter Pflegedienst sind wir offiziell von den Pflegekassen anerkannt. Dies ermöglicht uns, unsere Dienstleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. Wir helfen Ihnen durch individuelle Beratung und finden für Sie heraus, welche Leistungen und Ansprüche für Sie bestehen.

Individuelle Pflegebetreuung – Anerkannt von Pflegekassen

Als ambulanter Pflegedienst sind wir offiziell von den Pflegekassen anerkannt. Dies ermöglicht uns, unsere Dienstleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. Wir helfen Ihnen durch individuelle Beratung und finden für Sie heraus, welche Leistungen und Ansprüche für Sie bestehen.

Pflegegrad 1–5

Die Pflegegrade 1 bis 5 bieten eine klare Struktur zur Einordnung der Pflegebedürftigkeit von Menschen, die Unterstützung im Alltag benötigen. Jeder Pflegegrad definiert spezifische Einschränkungen und den damit verbundenen Pflegebedarf.

PG 1

geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

PG 2

erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

PG 3

schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

PG 4

schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

PG 5

schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Pflegegrad 1–5

Die Pflegegrade 1 bis 5 bieten eine klare Struktur zur Einordnung der Pflegebedürftigkeit von Menschen, die Unterstützung im Alltag benötigen. Jeder Pflegegrad definiert spezifische Einschränkungen und den damit verbundenen Pflegebedarf.

PG 1

geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

PG 2

erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

PG 3

schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

PG 4

schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

PG 5

schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Leistungen nach Pflegegrad

Pflegegrad Pflegegeld
monatlich
Sachleistungen
monatlich
Entlastungsleistungen
monatlich & spart sich an
Verhinderungspflege
Jahresbudget
Kurzzeitpflegeanteil
Jahresbudget
PG1 0,00 € 0,00 € 125,00 € 0,00 € 0,00 €
PG 2 332,00 € 760,00 € 125,00 € 1.612,00 € 806,00 €
PG 3 572,00 € 1.431,00 € 125,00 € 1.612,00 € 806,00 €
PG 4 764,00 € 1.778,00 € 125,00 € 1.612,00 € 806,00 €
PG 5 946,00 € 2.200 € 125,00 € 1.612,00 € 806,00 €
PG1
Pflegegeld
monatlich
0,00 €
Sachleistungen
monatlich
0,00 €
Entlastungsleistungen
monatlich & spart sich an
125,00 €
Verhinderungspflege
Jahresbudget
0,00 €
Kurzzeitpflegeanteil
Jahresbudget
0,00 €
Pflegegeld
monatlich
332,00 €
Sachleistungen
monatlich
760,00 €
Entlastungsleistungen
monatlich & spart sich an
125,00 €
Verhinderungspflege
Jahresbudget
1.612,00 €
Kurzzeitpflegeanteil
Jahresbudget
806,00 €
Pflegegeld
monatlich
572,00 €
Sachleistungen
monatlich
1.431,00 €
Entlastungsleistungen
monatlich & spart sich an
125,00 €
Verhinderungspflege
Jahresbudget
1.612,00 €
Kurzzeitpflegeanteil
Jahresbudget
806,00 €
Pflegegeld
monatlich
764,00 €
Sachleistungen
monatlich
1.778,00 €
Entlastungsleistungen
monatlich & spart sich an
125,00 €
Verhinderungspflege
Jahresbudget
1.612,00 €
Kurzzeitpflegeanteil
Jahresbudget
806,00 €
Pflegegeld
monatlich
946,00 €
Sachleistungen
monatlich
2.200 €
Entlastungsleistungen
monatlich & spart sich an
125,00 €
Verhinderungspflege
Jahresbudget
1.612,00 €
Kurzzeitpflegeanteil
Jahresbudget
806,00 €

Sachleistungen:
werden gezahlt, wenn ein Pflegedienst/Betreuungsdienst die Versorgung übernimmt.

Entlastungsleistungen:
diese können nicht direkt abgerechnet werden und können somit nicht an die Pflegebedürftigen ausgezahlt werden. Eine vielseitige Nutzung ist dennoch möglich.

Verhinderungspflege:
dient ebenfalls der Absicherung von Zeiträumen, in denen die Pflegeperson die Versorgung nicht selbst übernehmen kann. Verhinderungspflege kann stundenweise verrechnet werden.

Kontaktieren Sie uns für persönliche Beratung!

Unsere Türen stehen Ihnen jederzeit offen, sei es für Fragen, Anregungen oder individuelle Anliegen. Wir legen großen Wert darauf, Ihre Bedürfnisse zu verstehen und Sie bestmöglich zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – unser Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Kontaktieren Sie uns für persönliche Beratung!

Unsere Türen stehen Ihnen jederzeit offen, sei es für Fragen, Anregungen oder individuelle Anliegen. Wir legen großen Wert darauf, Ihre Bedürfnisse zu verstehen und Sie bestmöglich zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – unser Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.