

Kosten­übernahme
Als anerkannter Pflegedienst rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und bieten Ihnen individuelle Beratung, um Ihre Leistungsansprüche zu klären.
Individuelle Pflegebetreuung – Anerkannt von Pflegekassen
Als ambulanter Pflegedienst sind wir offiziell von den Pflegekassen anerkannt. Dies ermöglicht uns, unsere Dienstleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. Wir helfen Ihnen durch individuelle Beratung und finden für Sie heraus, welche Leistungen und Ansprüche für Sie bestehen.
Individuelle Pflegebetreuung – Anerkannt von Pflegekassen
Als ambulanter Pflegedienst sind wir offiziell von den Pflegekassen anerkannt. Dies ermöglicht uns, unsere Dienstleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. Wir helfen Ihnen durch individuelle Beratung und finden für Sie heraus, welche Leistungen und Ansprüche für Sie bestehen.
Pflegegrad 1–5
Die Pflegegrade 1 bis 5 bieten eine klare Struktur zur Einordnung der Pflegebedürftigkeit von Menschen, die Unterstützung im Alltag benötigen. Jeder Pflegegrad definiert spezifische Einschränkungen und den damit verbundenen Pflegebedarf.
geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Pflegegrad 1–5
Die Pflegegrade 1 bis 5 bieten eine klare Struktur zur Einordnung der Pflegebedürftigkeit von Menschen, die Unterstützung im Alltag benötigen. Jeder Pflegegrad definiert spezifische Einschränkungen und den damit verbundenen Pflegebedarf.
geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Leistungen nach Pflegegrad
monatlich
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monatlich & spart sich an
Jahresbudget
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Jahresbudget
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Jahresbudget
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Sachleistungen:
werden gezahlt, wenn ein Pflegedienst/Betreuungsdienst die Versorgung übernimmt.
Entlastungsleistungen:
diese können nicht direkt abgerechnet werden und können somit nicht an die Pflegebedürftigen ausgezahlt werden. Eine vielseitige Nutzung ist dennoch möglich.
Verhinderungspflege:
dient ebenfalls der Absicherung von Zeiträumen, in denen die Pflegeperson die Versorgung nicht selbst übernehmen kann. Verhinderungspflege kann stundenweise verrechnet werden.
Kontaktieren Sie uns für persönliche Beratung!
Unsere Türen stehen Ihnen jederzeit offen, sei es für Fragen, Anregungen oder individuelle Anliegen. Wir legen großen Wert darauf, Ihre Bedürfnisse zu verstehen und Sie bestmöglich zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – unser Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Kontaktieren Sie uns für persönliche Beratung!
Unsere Türen stehen Ihnen jederzeit offen, sei es für Fragen, Anregungen oder individuelle Anliegen. Wir legen großen Wert darauf, Ihre Bedürfnisse zu verstehen und Sie bestmöglich zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – unser Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.